Pflicht zur Direktvermarktung bei 100 kWp

Der Gesetzgeber hat nun zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen, die wir nachfolgend kurz erläutern.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir keine juristische Fachberatung bieten. Die nachfolgenden Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. 
Schwellenwerte für Direktvermarktung bleibt bei 100 kWp Die geplante stufenweise Herabsenkung der Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung auf 25 kWp wurde gestrichen. Die Grenze von 100 kWp bleibt erhalten.   
Installation von intelligenten Messsystemen (iMSys) Alle PV-Anlagen ab einer Anlagengröße von >2 kWp (bis zu einer Größe von 100 kWp) sollen zukünftig durch den Netzbetreiber mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.  
Abrechnungsrhythmus zukünftig 1/4-stündlich Der Abrechnungsrhythmus am Spotmarkt wird zukünftig 1/4-stündlich erfolgen. Aktuell werden noch stündliche Preise ermittelt.  
Keine Einspeisevergütung mehr zu Zeiten negativer Strompreise Neu errichtete PV-Anlagen erhalten zu Zeiten negativer Spotmarktpreise keine Vergütung nach dem EEG. Der Förderzeitraum von 20 Jahren wird um die Viertelstunden, für die keine Vergütung gezahlt wurde, verlängert.  
Auswirkungen auf geplante Projekte Für derzeit geplante PV-Anlagen mit einer Leistung <100 kWp, die nicht vor dem 01.01.2025 in Betrieb genommen wurden, sind dies grundsätzlich gute Nachrichten, da zumindest die zusätzlichen Kosten für einen Direktvermarktungsvertrag (zwischen 1.000 € und 2.500 € pro Jahr) nicht anfallen. Allerdings trägt der Wegfall der EEG-Vergütung dazu bei, dass in Zeiten negativer Preise Anlagen <100 kWp tendenziell härter getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass durchaus 1/3 der Einspeisevergütung so verloren gehen kann.  

An dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass die Auslegung einer neu zu errichtenden PV-Anlagen nicht ausschließlich und auch nicht vorrangig anhand der zur Verfügung stehenden Fläche bemessen werden sollte. Eine sorgfältige Abwägung des zusätzlichen Nutzens sowie der zusätzlichen Kosten einer größeren PV-Anlage (weitere Technik, Direktvermarktung, geringere Einspeisevergütung) ist unumgänglich.  

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Anlagen mit einer Größe zwischen 100 kWp und 200 kWp eine teilweise deutlich schlechtere Rendite aufweisen als Anlagen <100 kWp – auch dann, wenn der absolute Anteil des selbst produzierten und selbst verbrauchten Stroms durch eine größere Anlage steigt.