Erstattung § 19 NEV bis 31.03.25 jetzt beantragen!

Stromkunden mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh an einer Abnahmestelle müssen jetzt handeln. Sonst verlieren sie bares Geld.

Diese Kundengruppe hat nämlich das Recht für den selbst verbrauchten Storm über 1.000.000 kWh Jahr einen Teil der Umlage gemäß § 19 NEV erstattet zu bekommen. Der entsprechende Antrag ist in Form einer Selbsterklärung beim zuständigen Netzbetreiber einzureichen.

Wer beispielsweise 2.000.000 kWh im Jahr 2024 verbraucht hat, dem werden rund 5.900 € erstattet. Voraussetzung ist, dass der Strom wirklich selbst verbraucht wurde und nicht an Dritte (z.B. Untermieter) weitergeleitet wurde. Sollte eine Weiterleitung erfolgt sein, muss diese über einen geeichten Zähler dokumentiert sein. Diese Menge bleibt dann bei der Ermittlung der Erstattung unberücksichtigt.

ACHTUNG: der Antrag muss am 31.03. beim Netzbetreiber vorliegen. Ansonsten verfällt der Erstattungsanspruch für 2024.

Sie haben Fragen hierzu? Melden Sie sich einfach bei mir.

Sie kennen Unternehmen für die diese Information interessant sein könnte? Dann teilen Sie den Artikel doch einfach.