Gartenbau, Landwirtschaft und produzierende Unternehmen: Fristen beachten und Geld sparen
Unternehmen die zum produzierenden Gewerbe, der Landwirtschaft oder zum Gartenbau zählen, erhalten auf Antrag einen Teil der Stromsteuer erstattet. Für die Zeit seit dem 01.01.2024 beträgt die Erstattung 2,00 ct/kWh für den Verbrauch der 12.500 kWh übersteigt. Wer in 2024 einen Stromverbrauch von beispielsweise 100.000 kWh hatte, kann somit 1.750 € erstattet bekommen.
Der Antrag für das Kalenderjahr 2024 muss vor dem 31.12.2025 über das Zoll-Portal gestellt werden. Um sich im Zoll-Portal einwählen zu können, benötigen Sie einen Elster-Firmenkundenzugang. Eine spätere Antragstellung führt automatisch zum Verlust der Erstattungsmöglichkeit.
Daher empfehlen wir Ihnen jetzt zu prüfen ob ein Antrag bereits gestellt wurde. Falls nicht, sollten Sie jetzt handeln um alles rechtzeitig vor den Weihnachtstagen erledigt zu haben.