Update zum (geplanten) Industriestrompreis

bereits Ende 2025 wurde das Konzept zum Industriestrompreis vom BMWE veröffentlicht. Hierzu ist ebenfalls der Entwurf der entsprechenden Förderrichtlinie erschienen. Nun hat die Europäische Kommission diesen Entwurf grundsätzlich genehmigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu ein Pressepapier veröffentlicht. Nachfolgend nochmals die Zusammenfassung (Änderungen hervorgehoben):

Der Industriestrompreis soll ausschließlich für nachweislich stromintensive Industrieunternehmen, die zusätzlich im internationalen Wettbewerb stehen, gelten.
Beihilfefähige Wirtschaftszweige sind im Anhang 1 (S. 84 ff.) der entsprechenden Mitteilung der europäischen Kommission zu finden.

Über die Aufnahme weiterer Wirtschaftszweige wird noch diskutiert.

Wesentliches Kriterium scheint die Stromkostenintensität (Verhätnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpung) zu sein (siehe 4.11.3.1 / S. 75 ff. der vorgenannten Mitteilung der europäischen Kommission). Diese muss mindestens 14 % betragen.

Gefördert werden sollen lediglich 50 % des Verbrauchs.
Die Höhe der Förderung ist die Differenz aus Referenzpreis (rund 8,75 Ct/kWh) und Zielpreis (5 Ct/kWh) – also rund 3,75 Ct/kWh.

Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investiert werden.

Die entsprechende Entlastung soll rückwirkend zum 01.01.2026 gewährt werden.
Der Antrag soll über das BAFA gestellt werden können. Ab einem Verbrauch >10 GWh/a ist ein Wirtschaftsprüfertestat erforderlich.

Wir bitten dabei jedoch zu berücksichtigen, dass es sich weiterhin lediglich um geplante Vorhaben bzw. Entwürfe handelt. Wie die Vergangenheit belegt, kann es hier durchaus noch gravierende Änderungen geben.
Alle Informationen haben wir nach bestem Wissen aufbereitet. Dennoch gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.