der Industriestrompreis erhitzt weiterhin die Gemüter und viele Gewerbekunden glauben, dass Sie hier einen Anspruch hätten.
Tatsächlich haben nur relativ wenige Unternehmen Anspruch auf die entsprechende Vergünstigung. Grundsätzlich sind dies nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Zudem muss sich der Wirtschaftszweig Ihres Standortes (festgelegt vom jeweiligen Landesamt für Statistik) in der KUEBLL-Liste Teil 1 (Seite 84 bis 86) befinden oder auf der KUEBLL-Liste Teil 2 (Seite 87) stehen und die Voraussetzungen nach den Randnummern 116 und 117 CISAF (S. 20) erfüllen. Nur dann lohnt es sich im nächsten Schritt das Merkblatt Industriestrompreis des BAFA durchzugehen und daraus die weiteren Prüfungsschritte abzuleiten.
Sollten Sie nach Bearbeitung dieses Merkblattes weiterhin zu der Einschätzung gelangen, dass eine Antragstellung zielführend sein kann, sollte ebenfalls das Merkblatt zu Dekarbonisierungsmaßnahmen durchgegangen werden. Denn tatsächlich ist die Gewährung der Vergünstigung an zu ergreifende Maßnahmen gekoppelt.
Sofern Sie dann zu den anspruchsberechtigten Unternehmen gehören und auch die zu tätigenden Dekarbonisierungsmaßnahmen ergreifen wollen, stehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gern unterstützend zur Verfügung. Eine Antragstellung soll ab Dezember 2026 möglich sein.
Alle Informationen haben wir nach bestem Wissen aufbereitet. Dennoch gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.