Preisentwicklung am Spotmarkt weiterhin rückläufig – Auswirkungen für Stromkunden und PV-Stromproduzenten

Nach den trüben Wintermonaten hat sich der April als sehr sonnig erwiesen. Das hat Auswirkungen für alle Stromkunden die sich im Spotmarkt befinden und ebenso für viele Betreiber von PV-Anlagen. Preise bei um die 0 ct/kWh waren in diesem Monat sehr häufig anzutreffen.

Uns hat das neugierig gemacht und wir haben die Zahlen einmal genauer betrachtet. Tatsächlich hat unsere eigene PV-Anlage rund 10 % mehr produziert als in den Vorjahren. Für uns sehr erfreulich, da wir noch eine feste Einspeisevergütung bekommen.

Auch erfreulich ist, dass unsere Stromkunden die sich im Spotmarkt befinden hiervon profitieren. Nach unseren Berechnungen gab es im April 111 Stunden in denen sich die Börsenpreise unter 1 ct/kWh befanden. Insgesamt gab es im laufenden Jahr bereits über 200 Stunden in denen wir derart niedrige Preise beobachten konnten.

Weniger erfreulich ist es für Betreiber von PV-Anlagen die den Strom über Vermarktungsverträge an der Börse veräußern müssen.

Aus der nachfolgenden Grafik wird der Verlauf in den ersten vier Monaten deutlich:

Quelle: eigene Darstellung Plan Energie

Es ergeben sich hieraus folgende Punkte:

  • Stromkunden, die sich im Spotmarkt befinden sollten prüfen, ob Verbrauch aus den teuren Abend- und Frühstunden in die Mittagszeit gelegt werden kann. Das wird sich in den kommenden Monaten voraussichtlich noch verstärkt lohnen.
  • Kunden, die eine PV-Anlage mit einer Leistung über 99 kW planen, sollten sich das nochmals sehr genau überlegen. Denn tatsächlich liegt die mögliche Ersparnis teilweise nur bei um die 10 ct/kWh (Netzentgelte, Umlagen und Steuern). In der grundsätzlichen Annahme, dass die neue Bundesregierung die Stromsteuer nahezu abschaffen möchte und die Netzentgelte deutlich sinken sollen, wird sich eine akzeptable Amortisationszeit dann womöglich nicht mehr darstellen lassen.
  • Wer bereits eine PV-Anlage mit schlechter Vergütungsregelung hat oder eine PV-Anlage plant, sollte über einen Batteriespeicher nachdenken. Hier muss dann aber auch der Preis stimmen und in geeignete Steuerungstechnik investiert werden.

Für diese betroffenen Gruppen gilt, dass Entscheidungen nur mit unabhängiger Unterstützung getroffen werden sollten. Zu den unabhängigen Unterstützern zählen weder Energielieferanten noch Anbieter von Batteriespeichern und PV-Anlagen. Eine unabhängige Honorarbeartung kann dagegen gute Dienste leisten. Vor dem Hintergrund von sechsstelligen Investments oder mehr ist ein Beratungshonorar im vielleicht vierstelligen Bereich gut investiert.

Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie bestmöglich aufgestellt sind.