(Geplante) Entlastungen beim Strompreis im Jahr 2026

Für das Jahr 2026 gibt es (geplante) Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung des Strompreises.

Zuschuss des Bundes zu den Netzentgelten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden €

Der Zuschuss führt in der Tendenz zu sinkenden bzw. gleichbleibenden Netzentgelten im Vergleich zum Vorjahr. Teilweise sinken die Netzentgelte deutlich. Eine gesonderte Beantragung ist nicht nötig. Die Netzentgelte – inkl. vorbehaltener Änderungen bei Reduzierung / Wegfall des Zuschusses – sind vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt.

Die Umsetzung ist zum 01.01.2026 erfolgt.

Fortführung der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft

Die Stromsteuer wird auch im Jahr 2026 für o. g. Unternehmen auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Ct/kWh abgesenkt. Diese Entlastung wird nur auf entsprechenden Antrag beim jeweiligen Hauptzollamt gewährt. Im Wahlkampf wurde die Absenkung noch für alle Haushalte und Unternehmen in Aussicht gestellt.

Auch hier ist die Umsetzung zum 01.01.2026 erfolgt.

Geplanter Industriestrompreis

Ende 2025 wurde das Konzept zum Industriestrompreis vom BMWE veröffentlicht. Kürzlich ist der Entwurf der entsprechenden Förderrichtlinie hierzu erschienen.

Der Industriestrompreis soll ausschließlich für nachweislich stromintensive Industrieunternehmen, die zusätzlich im internationalen Wettbewerb stehen, gelten.

Beihilfefähige Wirtschaftszweige sind im Anhang 1 (S. 84 ff.) der entsprechenden Mitteilung der europäischen Kommission zu finden.

Wesentliches Kriterium scheint das Verhältnis von Handels- zu Stromintensität (vermutlich jeweils gemessen an der Bruttowertschöpfung) zu sein (siehe 4.11.3.1 / S. 75 ff. der vorgenannten Mitteilung der europäischen Kommission).

Gefördert werden sollen lediglich 50 % des Verbrauchs.

Die Höhe der Förderung ist die Differenz aus Referenzpreis (rund 8,75 Ct/kWh) und Zielpreis (5 Ct/kWh) – also rund 3,75 Ct/kWh.

Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investiert werden.

Die entsprechende Entlastung soll rückwirkend zum 01.01.2026 gewährt werden.

Wir bitten dabei jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bisher lediglich um geplante Vorhaben bzw. Entwürfe handelt. Wie die Vergangenheit belegt, kann es hier durchaus noch gravierende Änderungen geben.

Alle Informationen haben wir nach bestem Wissen aufbereitet. Dennoch gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

Bei Rückfragen können Sie sehr gerne Ihren Energiemanager – Florian Brands (02841 931 94 49 oder brands.florian@plan-energie.de) ansprechen!