Urteil des OLG Oldenburg: Die Kosten für den Rückbau von Gasanschlüssen sind nicht vom Verbraucher zu zahlen

das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit dem Urteil vom 05.12.2025 einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachen zu der pauschalen Abrechnung von Kosten für den Rückbau eines Gasanschluss eines Netzbetreibers stattgegeben.

Vor diesem Hintergrund kann es richtig sein, Zahlungen in Sachen Rückbau von Erdgasanschlüssen mit Bezug auf die laufenden Verfahren ausschließlich unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten oder solche Zahlungen bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung ganz abzulehnen. Ein entsprechendes Musterschreiben für den Widerspruch hat die Verbraucherzentrale auf Ihrer Homepage veröffentlicht.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – die Beklagte hat Revision beantragt. Ob und inwiefern das Urteil dort bestätigt wird und sich daraus rechtssichere Ansprüche von Verbrauchern ergeben ist nicht klar. 

Des Weiteren lässt sich aus dem Urteil nicht ableiten, ob auch Kosten für den Rückbau rechtswidrig sind, wenn diese auf einem individuellen Angebot zum Rückbau des Gasanschlusses beruhen (denkbar bei Gasanschlüssen größerer Verbraucher). 

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