Energieaudit

Energieaudits sollen kleine und mittelständische Unternehmen befähigen, die eigene Energieeffizienz zu verbessern und optimalerweise auch den Energieverbrauch zu senken. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 sieht eine Bestandsaufnahme mit einer energetischen Bewertung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs vor. Am Ende steht ein Bericht über mögliche Einsparpotenziale und Energiesparmaßnahmen. Nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG haben kleine und mittelständische Unternehmen ggf. dann auch Anspruch auf eine steuerliche Entlastung (Spitzenausgleich). Größere Unternehmen müssen als Nachweis für den Spitzenausgleich unter anderem ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. Die Regelung über den Nachweis eines Energieaudits bzw. eines Energiemanagementsystems für den Spitzenausgleich ist am 01.01.2013 in Kraft getreten.