§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Bundesnetzagentur

Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Regulierung der Märkte Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Bahn um hierdurch ausreichend Wettbewerb zu schaffen und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Um eine Ausnutzung der Monopolstellung seitens des Netzbetreibers zu verhindern, müssen beispielsweise die Netznutzungsentgelte zuerst von der Bundesnetzagentur oder vom zuständigen Wirtschaftsministerium genehmigt werden. Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Bundesnetzagentur ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).