§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Konvertierungsentgelt

Wird eine qualitätsübergreifende Bilanzierung notwendig, fällt ein sogenanntes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas und umgekehrt an. Dieses wird üblicherweise für die unterschiedlichen Gasmarktgebiete jeweils für den Zeitraum vom 01.04.-30.09. sowie vom 01.10.-31.03. eines Jahres über die Homepages der Marktgebietsverantwortlichen NetConnectGermany GmbH & Co. KG und Gaspool Balancing Services GmbH bekanntgegeben und über die Gasrechnung des Versorgers abgerechnet.