Niedertarif (NT)

Der Niedertarif wird auch als Schwachlastzeit oder umgangssprachlich als Nachtstrom bezeichnet. Für diese Zeit, die vom jeweiligen Netzbetreiber abhängt (z.B. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr), kam in älteren Stromlieferverträgen ein günstigerer Preis zur Abrechnung (aufgrund der geringeren Nachfrage ist Strom zu dieser Zeit günstiger). In neueren Verträgen findet dies kaum noch Berücksichtigung. Es kann lediglich ein Vorteil bei der Abrechnung der Konzessionsabgabe entstehen. Zur getrennten Erfassung des Verbrauchs nach Hochtarif und Niedertarif muss ein Doppeltarifzähler eingesetzt werden.