§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Spitzenausgleich

Für den in produzierenden Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommenen Strom kann ein Antrag auf Entlastung hinsichtlich der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (weitere Informationen z.B. unter www.zoll.de).

Spitzenlast

Als Spitzenlast wird der Teil der elektrischen Leistung bezeichnet, der nur kurzzeitig zu Zeiten, in denen der Stromverbrauch höher ist, benötigt wird (z.B. Mittagszeit). Hiermit ist also Leistungsbedarf gemeint, der über die Grundlast und die Mittellast hinausgeht. Um den Bedarf kurzfristig zu decken, kommen häufig Kraftwerke zum Einsatz, die schnell hochgefahren werden können und geringe Investitionskosten haben.
Standardlastprofil (SLP)