§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Stromliefervertrag

Zwischen dem Stromlieferanten und dem Endkunden wird ein Vertrag zur Regelung von z.B. Preis und Vertragsdauer geschlossen. Mittlerweile ist es üblich, dass nur noch der Energiepreis vom Lieferanten garantiert wird und alle anderen Positionen (Netznutzungsentgelt sowie gesetzliche Abgaben und Umlagen) in der jeweils gültigen Höhe an den Endkunden weitergegeben werden.