§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Unbundling

Im energiewirtschaftlichen Zusammenhang wird unter Unbundling (Entflechtung) die buchhalterische und gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzbetriebs vom Energievertrieb verstanden. Regelungen hierzu finden sich im Energiewirtschaftsgesetz mit dem Zweck den Wettbewerb zu stärken und eine angemessene Ermittlung der Netznutzungsentgelte voranzutreiben.