Energieliefervertrag

Der Energieliefervertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Energielieferant und Kunde (Haushaltskunde oder Gewerbekunde). Folgende Punkte können Bestandteil des Vertrags sein:

• Namen und Adressen der Vertragspartner
• Verbrauchsstelle
• Zu liefernde Spannungsebene, Abnahmemenge (Verbrauch in kWh), ggf. Leistung in kW
• Laufzeit, Kündigungsfrist und ggf. Vertragsverlängerung
• Allgemeine Bedingungen (Rechte/Pflichten, Zahlungsbedingungen, Regelungen zur Haftung und Entschädigung, Regelungen zur Messung der gelieferten Energie)
• Geltender Preis mit ggf. veränderlichen Bestandteilen
• Vollmachten (in Bezug auf Zusammenarbeit mit jeweiligem Netzbetreiber, ggf. Einzugsermächtigung)