§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Grundversorger

In bestimmten Intervallen wird für jedes Versorgungsgebiet ein Versorger bestimmt, der automatisch die Grundversorgung von Niederspannungs- bzw. Niederdruckkunden übernimmt, solange diese keinen Versorgungsvertrag mit einem anderen Versorger geschlossen haben.