Die Hochtarifzeit wird vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt (z.B. 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Sofern für die Hoch- und Niedertarifzeiten unterschiedliche Preise abgerechnet werden und ein Doppeltarifzähler zum Einsatz kommt, kann der Verbrauch tagsüber vom sogenannten Nachtstrom getrennt gemessen und abgerechnet werden.