§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Umlage für abschaltbare Lasten

Sind Abnehmer großer Verbrauchsmengen mit nahezu konstant großer Leistung aufgrund Ihres Produktionsprozesses in der Lage kurzfristig auf Abruf für ein bestimmtes Zeitintervall die Abnahme zu reduzieren, erhalten sie hierfür eine Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben die benötigte Abschaltleistung aus und teilnahmeinteressierte Unternehmen können unter Berücksichtigung von bestimmten technischen Bedingungen an der Ausschreibung teilnehmen. Die Vergütung wird über eine Umlage für alle Verbraucher seit 2014 auf den Strompreis aufgeschlagen. Zur Einführung betrug die Höhe 0,009 Ct/kWh.