§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

All-inclusive-Vertrag

Vertrag zwischen dem Strom- bzw. Gaslieferanten und dem Endkunden, der neben dem Entgelt für die Energielieferung auch die Netznutzungsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers beinhaltet. Der Energielieferant entrichtet seinerseits die Entgelte für die Netznutzung an den jeweiligen Netzbetreiber.

Anschlussnehmer

Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer des Objekts in dem sich der Anschluss befindet. Der Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber enthält unter anderem die Daten der Anschlussstelle sowie Regelungen zum Betrieb der Anschlussstelle.

Arbeitspreis

Mit dem Arbeitspreis wird der tatsächliche Energieverbrauch in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) abgerechnet. Er ist somit der verbrauchsabhängige Teil des Preises.

Ausspeisepunkt

Am Ausspeisepunkt (Hausanschluss) geht die Energie in den Besitz des Kunden über. Er ist also der Übergabeort der Energie.