§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z
Pe Ph Pr

Peak

Verbrauch in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr (montags und freitags) wird als Peak bezeichnet. Hierfür werden an der Strombörse andere Preise gehandelt als für die verbrauchsärmeren Off-Peak-Zeiten.

Photovoltaik

Die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen (Module) wird als Photovoltaik bezeichnet. Ein Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Der dadurch erzeugte Strom kann selbst verbraucht werden oder auch ins öffentliche Netz eingespeist werden. Hierfür wird dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung gezahlt.

Preisgarantie

Beim Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags kann eine Garantie für die Höhe bestimmter Preisbestandteile vereinbart werden. Dies kann nur den Energiepreis betreffen oder zusätzlich die Netznutzungsentgelte. Aufgrund der stetig steigenden aber nicht prognostizierbaren gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern wird dieser Kostenblock üblicherweise nicht mehr garantiert. Häufig wird nur der Energiepreis garantiert, alle anderen Preisbestandteile können bzw. müssen dann angepasst werden.

Primärenergieträger

Rohstoffe, die zur Stromgewinnung dienen, werden als Primärenergieträger bezeichnet. Dies sind sowohl fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas und Erdöl als auch regenerative Energieträger wie Wasser, Wind und Sonne.