§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Jahreshöchstleistung

Bei einem Zähler mit registrierender Leistungsmessung (rLM) kommt im Rahmen des Netznutzungsentgelts die jeweilige Jahreshöchstleistung in Kilowatt zur Abrechnung. Das bedeutet, dass auch eine Nachberechnung für die vorangegangenen Monate erfolgt, wenn die Jahreshöchstleistung erst gegen Ende eines Abrechnungsjahres aufgetreten ist. Der zu zahlende Leistungspreis wird jährlich vom Netzbetreiber veröffentlicht und mit dem höchsten Viertelstundenwert eines Jahres (gemessene Leistung in Kilowatt) multipliziert.