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Blindstrom/Blindarbeit

Zum Antrieb von Transformatoren (die wiederum elektrische Verbraucher antreiben) wird Strom benötigt. Dieser wird jedoch nicht wirklich verbraucht, sondern pendelt in den Stromleitungen (Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder) und reduziert somit die Übertragungskapazität. Für einen Teil der in Kilovoltamperereaktivstunden (kVarh) gemessenen Blindarbeit wird ein zusätzliches Entgelt berechnet, wobei dieses Entgelt mit ca. 0,90 bis 1,30 Ct/kVarh deutlich niedriger ausfällt als das Entgelt für die Wirkarbeit. Abhängig ist die Berechnung vom Wirkfaktor Cosinus phi, der das Verhältnis von Leistung zu Scheinleistung beschreibt. Der Wert kann zwischen 0 und 1 liegen, wobei ein Wert von 1 bedeutet, dass keine Übertragungsverluste entstehen und somit auch kein Blindstrom berechnet werden kann. Wird die beim jeweiligen Netzbetreiber geltende Grenze unterschritten (z.B. cos(phi) 0,9), wird hierfür dann ein zusätzliches Entgelt fällig. Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, kann eine Blindstromkompensationsanlage eingesetzt werden um die Entstehung von Blindstrom zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Blindstromkompensationsanlage

Dient der Reduzierung bzw. Vermeidung des Blindstroms, der bei Grenzüberschreitung zusätzliche Kosten verursacht. Die Anlage passt die Kondensatorkapazität mit Hilfe von kapazitiven Verbrauchern automatisch dem aktuellen Bedarf an.

Blockheizkraftwerk (BHKW)

In einem Blockheizkraftwerk wird aus Gas, Öl oder Biomasse elektrische Energie und Wärme erzeugt. So kann zum einen der erzeugte Strom genutzt oder eingespeist werden und zum anderen die erzeugte Wärme für die Heizung oder Warmwasserbereitung genutzt werden. Der Nutzungsgrad dieser Anlage ist bei Nutzung der erzeugten Wärme am größten. Der Betrieb einer solchen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage wird vom Staat gefördert. Mittels Absorptionskälteanlagen kann ein BHKW auch zur Kühlung eingesetzt werden.