§ A B D E F G H I J K L M N Ö P R S T Ü V W Z

Grundlast

Der Grundbedarf an Strom, der kontinuierlich nachgefragt wird, wird als Grundlast bezeichnet. Hierfür stehen bestimmte Grundlastkraftwerke zur Verfügung, die, mit Ausnahme von Ausfällen aufgrund von Wartung und Reparatur, immer im Einsatz sind (vor allem Braunkohlekraftwerke).

Grundpreis

Fixe, also verbrauchsunabhängige, Kosten für den Strom- oder Gasbedarf (z.B. für Zähler- oder Abrechnungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten des Versorgers) werden über einen jährlichen oder monatlichen Grundpreis abgerechnet.

Grundversorger

In bestimmten Intervallen wird für jedes Versorgungsgebiet ein Versorger bestimmt, der automatisch die Grundversorgung von Niederspannungs- bzw. Niederdruckkunden übernimmt, solange diese keinen Versorgungsvertrag mit einem anderen Versorger geschlossen haben.

Grundversorgung

Jeder Niederspannungs- oder Niederdruckkunde, der keinen Versorgungsvertrag abschließt, befindet sich automatisch in der Grundversorgung des im jeweiligen Gebiet bestimmten Grundversorgers. Der Kunde wird über die Grundversorgung und ihre Konditionen informiert. Aufgrund der hohen Kosten besteht hier dringender Handlungsbedarf. Hier steht Ihnen das Team der Plan Energie gern zur Verfügung.